Das Förderprogramm

Das Projekt Munich Creative Heartbeat wird im Städtebauförderungsprogramm „Sonderfonds Innenstädte beleben“ mit Mitteln des Freistaats Bayern und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert sowie durch die Landeshauptstadt München kofinanziert.

Der Sonderfonds im bayerischen Förderprogramm „Innenstädte beleben“ unterstützt Zwischennutzungsprojekte, die zur Belebung der Münchner Innenstadt beitragen. Gefördert werden können Projekte, die innerhalb des Altstadtrings sowie der Verflechtungsräume liegen und einen Beitrag leisten, die Ziele des Innenstadtkonzepts der Stadt München zu realisieren. Als förderunsgwürdig gelten insbesondere Projekte, die Angebotsvielfalt und Diversität erhöhen, die Innenstadt für neue Zielgruppen erschließen, Partizipation, Interaktion und Vernetzung fördern sowie Schwankungen in der Passantenfrequenz ausgleichen. Außerdem Projekte, die Neuigkeitswert für die Innenstadt besitzen und Aussicht haben, sich zu einer dauerhaften Einrichtung zu entwickeln. Um auch neuartige und innovative Konzepte fördern zu können, erfolgt die Entscheidung für oder gegen eine Förderung im Einzelfall durch ein fachübergreifendes Gremium zur Innenstadtentwicklung.

Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde ein Zwischennutzungs-Management für ausgewählte Stadtteilzentren laut Zentrenkonzept gefördert. Auch dies verfolgte das Ziel bei der Belebung von Stadtteilzentren beizutragen.

Das Antragsformular zum Förderprogramm „Innenstädte beleben“
finden Sie hier. Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit uns auf –
wir beraten Sie gerne.

Was kann im Förderprogramm „Innenstädte beleben“ gefördert werden?

Kosten zur Nutzbarmachung

Sie haben Räume zur Zwischennutzung gefunden, aber die Elektrik ist defekt? Oder die Tür schließt nicht? Kein Problem, bauliche Maßnahmen werden durch den bayerischen Sonderfonds in hohem Maß gefördert.

Dienstleistungen

Gefördert werden Dienstleistungen, die beitragen, die Zwischennutzung erfolgreich zu gestalten. Dazu zählen Kommunikationsleistungen wie für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Architektenleistungen sowie für juristische Beratung bei Verträgen.

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Hier gibt es Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Kosten für den Betrieb der Zwischennutzung, für Einrichtungsgegenstände wie Theken oder Regale, für Catering sowie für Gebühren der Lokalbaukommission.